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EU-Geldwäscherichtlinie

Was ist die Anti-Geldwäscherichtlinie?

Die Geldwäscherichtlinie (Anti-Money Laundering Directive, AMLD) ist ein von der Europäischen Union (EU) erlassenes Regelwerk, das Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den EU-Mitgliedstaaten enthält.

Jedes Land erlässt seine eigenen AML-Gesetze, die oft eng an die FATF-Richtlinien angelehnt sind. Anti-Geldwäsche (AML) bezieht sich auf den Prozess und die Verfahren, die angewandt werden, um zu verhindern, dass Kriminelle illegal erworbenes Geld als legitime Gelder tarnen.

In Europa werden die AML-Vorschriften vom EU-Parlament in Form der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD) erlassen. Jeder EU-Mitgliedstaat setzt diese dann in sein Rechtssystem um.

Die EU-Geldwäscherichtlinie soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Sie schafft dafür ein regulatorisches Umfeld, das in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ist.

Wie viele AML-Richtlinien gibt es?

Die erste AML-Richtlinie der EU stammt aus dem Jahr 1991. Seitdem hat es mehrere Aktualisierungen gegeben. Diese folgen den Änderungen der internationalen Geldwäschepraktiken und -techniken und werden in der Regel in Übereinstimmung mit den sich ändernden FATF-Richtlinien vorgenommen.

Die Aktualisierungen spiegeln sich in neu erlassenen Richtlinien wider, die frühere Richtlinien ergänzen oder aktualisieren. Das EU-Parlament erlässt neue Richtlinien mit Umsetzungsfristen für die Mitgliedsstaaten.

Bislang wurden fünf weitere Richtlinien erlassen, wobei die jüngste sechste Richtlinie (auch als 6AMLD bezeichnet) im Juni 2021 umgesetzt wird.

Die ersten drei AMLDs

Die erste Richtlinie (auch bekannt als 1AMLD) wurde im Jahr 1991 eingeführt. Dies war ein wichtiger Schritt in der EU-Politik, aber sie wies viele Lücken und Auslassungen auf. Unter anderem konzentrierte sie sich hauptsächlich auf Banken. Diese Unzulänglichkeiten wurden mit der 2001 erlassenen 2AMLD behoben. Sie folgte den umfassenden neuen Leitlinien der FATF aus dem Jahr 1996 und erweiterte den Geltungsbereich über die Banken hinaus.

Die dritte Richtlinie, 3AMLD, befasste sich mit der wachsenden Bedrohung durch den Terrorismus. Damit wurde weitgehend auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA reagiert. Zu den Änderungen gehörten Aktualisierungen zur Terrorismusfinanzierung, verstärkte Sorgfaltspflichten und die Einführung von Strafen für Verstöße gegen die AML.

Die vierte AMLD

Nach einer längeren Pause wurden 2017 mit der vierten Richtlinie (4AMLD) wichtige Änderungen veröffentlicht. Diese folgte wiederum den aktualisierten Leitlinien der FATF aus dem Jahr 2012. Der Geltungsbereich der Vorschriften wurde weiter ausgedehnt und umfasst nun auch andere Sektoren wie das Glücksspiel.

Zu den weiteren wichtigen Änderungen gehörte ein stärker risikobasierter Ansatz bei der Überwachung, bei dem die Unternehmen verpflichtet sind, zahlreiche Faktoren in ihre Kundenrisikoprofile einzubeziehen. Außerdem wurde das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums eingeführt, bei dem die letztendlichen Eigentümer von juristischen Personen zentral erfasst werden. Damit soll mehr Transparenz über Strukturen geschaffen werden, die Geldwäscher nutzen könnten, um Gelder zu verstecken.

Die fünfte AMLD

Die nächste Aktualisierung, die 5AMLD, folgte rasch im Januar 2020. Sie war (wie die dritte Richtlinie) durch die zunehmenden terroristischen Aktivitäten zu dieser Zeit motiviert. Damit wurde ein neuer Schwerpunkt auf Finanzquellen gelegt, darunter Prepaid-Karten und Kryptowährungen (siehe Regulierung von Kryptowährungen).

Mit der 5AMLD wurde auch das Konzept der politisch exponierten Personen (PEP) weiterentwickelt. Die Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten, Listen von Personen zu erstellen, die mit einer wichtigen Position betraut sind. Diese gelten als anfälliger für Bestechung oder Korruption und erfordern eine verstärkte Sorgfaltspflicht und Überwachung.

Die sechste AMLD

Die jüngste Aktualisierung, 6AMLD, trat im Juni 2021 in Kraft (nachdem sie 2018 veröffentlicht worden war). Viele der Änderungen in der 6AMLD konzentrieren sich darauf, ein einheitliches Verständnis und eine einheitliche Behandlung in der EU zu gewährleisten. Sie formalisiert die verschiedenen Straftaten im Rahmen der Geldwäsche mit einer Reihe von 22 Vortaten. Außerdem werden die Strafen erweitert und verschärft.

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