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Erweiterte Sorgfaltspflicht

Was ist Enhanced Due Diligence?

Enhanced Due Diligence (EDD) beschreibt eine erweiterte Sorgfaltspflicht gemäß § 15 Abs. 2 GwG , das heißt einen Know-Your-Customer-Prozess, der eine detailliertere Prüfung potenzieller Geschäftspartner vorsieht. Er stellt Risiken heraus, die von der Customer Due Diligence (Sorgfaltspflicht) nicht erfasst werden können. Verstärkte Sorgfaltspflichten sind zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gemäß § 10 GwG zu erfüllen.

Enhanced Due Diligence geht über die CDD-Prüfung hinaus und hat zum Ziel, ein noch höheres Niveau an Sicherheit bei der Identitätsvalidierung und bei der Feststellung des Risikopotenzials herzustellen.

Wann wird eine EDD-Prüfung durchgeführt?

„Verpflichtete haben verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.“ 

Die Enhanced Due Diligence Prüfung (EDD-Prüfung) kommt dann zum Einsatz, wenn die Hintergründe von Kunden oder Geschäftspartnern überprüft werden müssen, die zu einer Hochrisiko-Gruppe gehören. Dazu zählen unter anderem:

  • Kunden, die auf Listen politisch exponierter Personen zu finden sind, also Personen mit politischen oder öffentlichen Ämtern. Sie zählen zu Risikokunden, da sie ihre Position potenziell für Geldwäsche ausnutzen können.
  • Kunden, die auf Sanktionslisten stehen
  • Kunden, die viel negative Berichterstattung über ihre Person in den Medien aufweisen
  • Kunden, die in der Vergangenheit in kriminelle Finanzaktivitäten verwickelt waren oder die dessen angeklagt wurden oder werden
  • Sehr vermögende Kunden

Ebenso spielen geografische Faktoren eine Rolle und können eine EDD-Prüfung rechtfertigen. Kunden aus bestimmten Ländern, gegen die zum Beispiel Sanktionen erteilt wurden oder in denen Terrororganisation aktiv sind, können auch detaillierter durchleuchtet werden.

Wie sieht eine EDD-Prüfung aus?

Was geprüft wird, kann individuell festgelegt werden. Die verstärkte Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden erfordert die Einholung zusätzlicher Unterlagen zur Identitätsprüfung anhand von mehr als einem Dokument. Zudem werden meist Informationen eingeholt, die Aufschluss über die Herkunft des Vermögens des Kunden geben und auf Unstimmigkeiten überprüft. Die Transaktionshistorie des Kunden kann geprüft werden, um beispielsweise Ungereimtheiten zwischen dem veranschlagten Wert von Waren und Dienstleistungen und dem gezahlten oder erhaltenen Betrag zu finden. Auch die Medienberichterstattung über den Kunden kann Aufschluss geben, ob eine Verwicklung in Finanzkriminalität nachgewiesen wurde oder zumindest als Vorwurf im Raum stand oder steht.

Die EDD-Anforderungen verlangen bei der Risikoeinstufung ein angemessenes Level an Sicherheit. Das bedeutet, dass die Fachleute, die für die Entscheidung verantwortlich sind, alle notwendigen Rechercheschritte durchgeführt haben, bei ihrer Entscheidung professionell gearbeitet und angemessene Sorgfalt angewandt haben.

Was ist ein Due Diligence Report?

Der (Enhanced) Due Diligence Report enthält alle Informationen, die für die Erfassung des Risikos eines (Neu-)Kunden relevant sind. Umfang und Inhalt des Reports sind individuell unterschiedlich.

Der gesamte EDD-Prozess muss detailliert dokumentiert werden und die Aufsichtsbehörden sollten sofortigen Zugang zu den erweiterten Due Diligence Berichten haben. Dies erfordert eine genauere Prüfung der Art und Weise, wie die Daten erfasst werden und wie zuverlässig diese Informationsquellen sind.

Wer setzt die Due Diligence um?

Finanzdienstleister und Unternehmen sind selbst für die Umsetzung einer Due Diligence Strategie verantwortlich. Beim Onboarding von Neukunden können externe Lösungen zur Identifizierung von Kunden zum Einsatz kommen. Das Anti-Geldwäsche-Screening von IDnow kann flexibel in die Kundenidentifizierung integriert werden. Dank neuester KI-Technologie erfolgt die Erfassung der personenbezogenen Daten und die Überprüfung der Identität komplett automatisiert. Im Anschluss erfolgt ebenfalls automatisiert der Abgleich mit PEP- und Sanktionslisten sowie – wenn gewünscht – eine Überprüfung auf negative Medienberichterstattung. Zudem kann ein laufendes Monitoring in den KYC-Prozess integriert werden.

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