Geldwäschegesetz (GwG)

Was ist das Geldwäschegesetz?

Geldwäsche bezeichnet die Praxis, die wahre Herkunft illegaler Einkünfte zu verschleiern, sie in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf zu bringen und sich einer potenziellen Strafverfolgung zu entziehen. Meist wissen die betroffenen Unternehmen nicht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden. Das Geldwäschegesetz (GwG) dient der Prävention und Bestrafung dieser illegalen Transaktionen. Das Gesetz regelt die Pflichten, die für die unter das GwG fallenden Personen und Unternehmen gelten.

Diese Pflichten basieren auf dem Prinzip „Know Your customer“ (KYC) – kenne deinen Kunden. Ziel ist es, dass Unternehmen ausreichend Informationen über Kunden und Geschäftspartner vorliegen und anonyme Geschäfte somit verhindert werden. Es muss klar sein, wer der Kunde ist und welche wirtschaftlichen Interessen hinter einer Geschäftsbeziehung stehen. Dazu müssen je nach Vertragspartner bestimmte Daten erfasst werden. Auffälligkeiten und Verdachtsmomente hinsichtlich der Geldwäsche sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Das Geldwäschegesetz wurde seit seiner Einführung mehrfach geändert und gilt heute weithin als eines der wirksamsten Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Was verhindert das Geldwäschegesetz?

Vereinfacht ausgedrückt: Das Geldwäschegesetz soll den Prozess der Geldwäsche verhindern. Geldwäsche ist der illegale Prozess der Verschleierung der Herkunft von Geld, das durch kriminelle Aktivitäten erlangt wurde. Das Geldwäschegesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, die darauf abzielen, Geldwäsche zu verhindern und aufzudecken.

Wann besteht die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz?

Die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland besteht in verschiedenen finanziellen und geschäftlichen Transaktionen, die eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durchführen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Diese Identifizierungsanforderungen gelten in der Regel für folgende Akteure:

  1. Finanzinstitute: Beim Eröffnen eines neuen Bankkontos sind Finanzinstitute verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren. Dies umfasst die Beschaffung und Überprüfung der Identität des Kunden anhand von Dokumenten wie Reisepässen oder Personalausweisen.
  2. Immobilientransaktionen: In bestimmten Immobilientransaktionen, wie dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, kann die Identifikation der beteiligten Parteien erforderlich sein. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Transaktion nicht illegale Gelder einschließt.
  3. Glücksspiel: Casinos und andere Glücksspieleinrichtungen müssen ihre Kunden identifizieren, insbesondere wenn hohe Geldbeträge im Spiel sind.
  4. Edelmetall- und Edelsteinhändler: Unternehmen, die mit Edelmetallen und Edelsteinen handeln, wie Juweliere, müssen Kunden identifizieren, insbesondere bei Transaktionen mit hohem Wert.
  5. Virtuelle Währungen: Anbieter von virtuellen Währungsdiensten, wie Kryptowährungsbörsen, sind verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren, um illegale Transaktionen zu verhindern.
  6. Kunsthandel und Auktionshäuser: In bestimmten Fällen müssen Kunsthandler und Auktionshäuser Käufer und Verkäufer identifizieren, wenn hochwertige Kunstwerke involviert sind.
  7. Berufliche Dienstleister: Bestimmte berufliche Dienstleister, wie Anwälte und Steuerberater, können Identifikationsanforderungen unterliegen, wenn sie an finanziellen Transaktionen im Auftrag ihrer Kunden beteiligt sind.
  8. Bargeldtransaktionen: Im Allgemeinen sind Unternehmen verpflichtet, Personen zu identifizieren, die Bargeldtransaktionen über einen bestimmten Schwellenwert durchführen.
  9. Grenzüberschreitende Transaktionen: Für grenzüberschreitende Transaktionen sind oft verstärkte Sorgfaltspflichten, einschließlich Identifikation, erforderlich, um Geldwäscherisiken zu bewerten und zu mindern.

Wann ist für Finanzinstitute eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durchzuführen?

Das Geldwäschegesetz verpflichtet die Finanzinstitute zur Durchführung von Maßnahmen zur Kundenidentifizierung, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die Identifizierung muss erfolgen, wenn eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aufgenommen wird, und auch, wenn gelegentliche Transaktionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Um das Geldwäschegesetz einzuhalten, müssen Finanzinstitute über Systeme und Verfahren verfügen, um die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Zu diesen Maßnahmen kann es gehören, von den Kunden die Vorlage von Ausweisdokumenten wie einem Reisepass oder Führerschein zu verlangen oder ihre Identität über einen Online-Verifizierungsdienst zu bestätigen. Durch diese Maßnahmen können sich die Finanzinstitute davor schützen, für Geldwäscheaktivitäten missbraucht zu werden.

Was ist Geldwäscheprävention?

Durch eine gesetzlich vorgeschriebene Anti-Geldwäschepraxis und gezielte Präventivmaßnahmen sollen Vermögenswerte aus illegaler Herkunft frühzeitig aufgespürt, identifiziert und an die entsprechende Meldebehörde (FIU) gemeldet werden. Auch Gelder und Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, werden in den Maßahmen zur Geldwäscheprävention erfasst. Ziel der Anti-Geldwäsche-Maßnahmen ist es, zu verhindern, dass „schmutziges Geld“ in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangt. „Schmutziges Geld“ (z. B. Lösegeld, Schwarzgeld) wird in Deutschland zumeist über Scheingeschäfte in Kryptobörsen, oder auf dem Immobiliensektor gewaschen, aber auch generell dort, wo es einen hohen Durchfluss an Bargeld und ein Produkt gibt, dessen Umschlag für die Aufseher schwer zu kontrollieren ist (z.B. Waschsalons, Spielhallen, Gaststätten, Gold-Ankauf).

Geschichte der Regulierung und Kontrolle der Geldwäschebekämpfung

Nach der Gründung der Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 1989 wurden die Initiativen zur Bekämpfung der Geldwäsche weltweit verstärkt. Sie wurde gegründet, um internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche zu entwickeln und die Umsetzung in verschiedenen Ländern zu fördern. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) ist an dieser Arbeit beteiligt.

Viele Länder haben Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche erlassen, die häufig auf den FATF-Richtlinien basieren. In der Regel verpflichten sie Banken und andere Finanzinstitute, Aktivitäten zu überwachen und verdächtige Transaktionen zu melden.

In Europa werden sie durch die Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD) umgesetzt.

Die 5. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (5AMLD) befasst sich mit neuen Bereichen, die in der vorherigen Richtlinie nicht oder nur unzureichend abgedeckt waren, wie Kryptowährungen, Transaktionen mit hohem Wert, Drittländer mit hohem Risiko und Kunsttransaktionen. Daher werden Kryptobörsen seit der Ratifizierung der 5AMLD in den nationalen Gesetzgebungen als Verpflichtete betrachtet und müssen nun die AML-Vorschriften einhalten. (Siehe Regulierung von Kryptowährung im Überblick)

Die verschiedenen AMLD-Richtlinien wurden in mehreren Schritten weiterentwickelt und zuletzt im Juni 2021 mit der sechsten AMLD eingeführt. Im Vereinigten Königreich werden die Aktivitäten durch mehrere Gesetze geregelt, vor allem durch den Proceeds of Crime Act 2002.

Mehr in unserem Fact-Sheet Anti-Geldwäsche.

Seit wann gilt das deutsche Geldwäschegesetz?

Die deutschen Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung wurden erstmalig 1993 in Deutschland verabschiedet und seitdem regelmäßig überarbeitet und erweitert. Das deutsche Geldwäschegesetz „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ trat im Juni 2017 in Kraft und wurde im Rahmen des deutschen Umsetzungsgesetz zum Januar 2020 aktualisiert. Das aktuelle GwG setzt die 5. EU-Geldwäscherichtlinie aus 2018 um. Mit dem am 01.08.2021 in Kraft getretene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz („TraFinG) hat das GwG zuletzt weitere Anpassungen erfahren.

Wer gehört zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz (GwG) regelt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Geldwäsche zu verhindern und Straftäter effektiver zu identifizieren. Zuwiderhandlungen gegen das Geldwäschegesetz werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro oder dem Zweifachen des aus der Zuwiderhandlung erzielten wirtschaftlichen Vorteils geahndet werden.

Das GwG gilt und verpflichtet insbesondere folgende Personen oder Unternehmen:

  1. Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Vermögensverwalter
  2. Anwälte, Steuerberater und Notare
  3. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
  4. Gewerbetreibende im Handel mit Gütern
  5. Immobilienmakler in Bezug auf Miet- und Kaufobjekte
  6. Versicherungsunternehmen
  7. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
  8. Kunstvermittler und Betreiber von Kunstlagerstätten

Seit der Anpassung des deutschen Geldwäschegesetzes an die 5. EU-Geldwäscherichtlinie gelten auch Dienstleister, die Kryptowährungen für Kunden verwahren, als Verpflichtete.

Wer wendet Anti-Geldwäsche-Maßnahmen am häufigsten an?

Die häufigsten Anwender von AML-Gesetzen sind Banken und andere Finanzinstitute (siehe: Sorgfaltspflichten für Banken), die verpflichtet sind, den Behörden jede verdächtige Aktivität zu melden. Sie sind jedoch nicht nur verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden, sondern sind auch einem höheren Geldwäscherisiko ausgesetzt, da sie Kredite an Kunden vergeben, die Konten bei dem Unternehmen eröffnen.

Aufgrund dieses erhöhten Geldwäscherisikos verlangen die AML-Vorschriften von den Banken ein KYC-Verfahren, um die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nicht an Geldwäscheaktivitäten oder Finanzverbrechen beteiligt sind. Sobald die Banken die Identität ihrer Kunden festgestellt haben, können sie eine Due-Diligence-Prüfung durchführen, um den Risikograd des Kunden zu ermitteln. Der letzte Schritt im KYC-Prozess ist die laufende Überwachung, bei der die Bank kontinuierlich prüft, woher große Geldbeträge stammen oder ob es andere Veränderungen gibt, die eine Untersuchung rechtfertigen.

Da Bankgeschäfte immer häufiger online abgewickelt werden, ist ein strengeres Kundenüberprüfungsprogramm erforderlich, um unerwünschte kriminelle Aktivitäten zu verhindern.

Welche Sorgfaltspflichten gibt es im Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz verpflichtet die Finanzinstitute, Maßnahmen zu ergreifen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Identifizierung von Kunden, das Führen von Aufzeichnungen über Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten an die Behörden. Die Finanzinstitute sind außerdem verpflichtet, interne Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung des Gesetzes einzuführen. Darüber hinaus müssen sie ihre Mitarbeiter darin schulen, wie sie verdächtige Aktivitäten erkennen und melden können. Durch diese Maßnahmen können sich Finanzinstitute davor schützen, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.

Pflicht zur Identifizierung von Kunden

Anlässe für die Prüfung der Identität eines Kunden können je nach Verpflichtetengruppe unterschiedlich aussehen. Prinzipiell müssen Verpflichtete vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung oder vor einer Transaktion der Sorgfaltspflicht nachkommen und ihre Vertragspartner identifizieren. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. Finanzdienstleister jeden Kunden vor einem Vertragsabschluss überprüfen müssen. Auf eine Identifizierung kann verzichtet werden, wenn der Kunde oder Vertragspartner bereits zu einem früheren Zeitpunkt überprüft und dessen Daten erfasst wurden.

Detaillierte Bestimmungen im Geldwäschegesetz

Darüber hinaus bestehen detaillierte Regelungen für besondere Geschäftsvorgänge. Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende Kunden identifizieren, wenn er Bargeldbeträge über 10.000 Euro annimmt, und ist verpflichtet, einen Verdacht auf Geldwäsche den Behörden zu melden. Auch Privatpersonen können gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn sie große Beträge über 10.000 Euro in bar bezahlen oder hohe Bargeldsummen über dieser Grenze auf ein Konto einzahlen, ohne einen Nachweis zu erbringen, woher das Geld stammt. Außerdem gilt die Sorgfaltspflicht beim Einsatz oder Gewinn von bereits 2.000 Euro bei einem Wettanbieter unabhängig von der Zahlungsart oder bei Bargeldzahlungen für Edelmetalle ebenfalls ab einem Betrag von 2.000 Euro.

Meldepflicht von Auffälligkeiten

Wenn Auffälligkeiten bei Kunden und Vertragspartnern z. B. in in Deutschland entdeckt werden, besteht eine Meldepflicht an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen „Financial Intelligence Unit“ (FIU). Grund zum Verdacht auf Geldwäsche gibt zum Beispiel, wenn ein Kunde sehr hohe Einzahlungen in bar vornimmt, große Geldmengen transportiert oder hohe Bargeldbeträge lagert. Außerdem können Anhaltspunkte auf eine illegale Herkunft von Vermögenswerten oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung eine umgehende Meldung erforderlich machen. Auch die Barzahlung hoher Beträge mit einer großen Zahl unterschiedlicher Banknoten zählt zu den meldepflichtigen Auffälligkeiten. Sollte ein Vertragspartner selbst bei schlechten Konditionen eine Geldanlage ohne Umschweife annehmen wollen, muss auch das an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Zusätzlich können meldende Parteien eine Strafanzeige nach § 158 Strafprozessordnung stellen.

Diese Daten sind laut GwG festzuhalten

Wenn es sich beim Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, müssen folgende Daten erhoben werden: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie die Art des Ausweises, Ausweisnummer und die ausstellende Behörde. Als Beleg für die Angaben muss die zu identifizierende Person einen amtlichen Lichtbildausweis, also z.B. einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Bei juristischen Personen oder einer Personengesellschaft sind festzuhalten: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans. Als Beleg dienen hier ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregisters oder einem vergleichbaren Verzeichnis sowie die Gründungsdokumente.

Welche Risiken bestehen für Unternehmen, die kein GwG-konformes Verfahren einführen?

In den letzten Jahren haben die Untersuchungen der zuständigen nationalen Behörden wegen Verstößen gegen die AML-Vorschriften zugenommen. Infolgedessen wurden Unternehmen, die es versäumt haben, ein solides AML-Programm einzuführen und keine ausreichende Überwachung nachzuweisen, mit Geldstrafen belegt. Je nach Behörde können sich ihr Umfang und ihre Befugnisse unterscheiden.

Die französische Behörde Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR), die für die Überwachung der Tätigkeit von Banken und Versicherungen zuständig ist, kann beispielsweise folgende Sanktionen verhängen:

  • Geldstrafe von bis zu 100 Mio. EUR oder 10 % des Umsatzes;
  • Entzug der Finanzlizenz, so dass das Unternehmen nicht mehr auf dem französischen Markt tätig sein kann;
  • Verhängung eines Verbots für eine Einzelperson, im Finanzsektor tätig zu sein;
  • Ernennung eines nicht ständigen Verwalters für Überwachungszwecke.

Andere Beispiele verdeutlichen, wie hoch die Geldstrafen bei Nichteinhaltung der AML-Anforderungen sein können. Im Juni 2020 verhängte die britische Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) gegen die Londoner Niederlassung der deutschen Commerzbank eine Geldstrafe in Höhe von 37 Millionen Pfund, „weil sie es versäumt hat, zwischen Oktober 2012 und September 2017 angemessene Systeme und Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) einzurichten.“

Im Jahr 2017 verhängte die US-amerikanische FIU Financial Crimes Enforcement Network (FinCen) eine zivilrechtliche Geldstrafe in Höhe von 184 Mio. USD gegen Western Union Financial Services wegen Verstoßes gegen die Anforderungen des Bank Secrecy Act zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML), da das Unternehmen es versäumt hatte, ein wirksames, risikobasiertes AML-Programm einzuführen und aufrechtzuerhalten und verdächtige Aktivitäten nicht rechtzeitig gemeldet hatte.

GwG-konforme Dienste zur Identitätsprüfung

Für die Online-Identifizierung von Kunden und Vertragspartnern können Unternehmen auf GwG-konforme Dienste zurückgreifen. GwG-konform bedeutet, dass die hohen Sicherheitsanforderungen gemäß des Geldwäschegesetzes erfüllt und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden. Eine Möglichkeit der Legitimationsprüfung sind KI-gestützte Verfahren wie IDnow AutoIdent. Der Dienst bietet ein Add-On für das Screening zur Geldwäschebekämpfung an. Es gleicht Kunden zur Risikobewertung mit Listen politisch exponierter Personen und Sanktionslisten ab und unterstützt Unternehmen so beim Erfüllen ihrer Sorgfaltspflicht.

Auch VideoIdent-Dienste sind GwG-konforme, gängige Verfahren zur KYC-Identifizierung online und erfüllen die nötigen Sicherheitsanforderungen.

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