Legitimation

Was bedeutet Legitimation?

Legitimation im Allgemeinen bezeichnet die Berechtigung, etwas Bestimmtes zu tun, eine Handlung auszuführen. Bei Vertragsabschlüssen wie etwa der Kreditvergabe bezeichnet die Legitimationsprüfung das Feststellen und Verifizieren der Identität einer Person. Es wird geprüft, ob es sich tatsächlich um die angegebene Person handelt, die vorgibt, einen Vertrag abschließen zu wollen, und somit sichergestellt, dass die Unterschrift von der korrekten Person geleistet wird.

Für Privatpersonen wird die Legitimation in der Regel dann notwendig, wenn sie neuer Kunde bei einer Bank werden, beim Abschluss mancher Versicherungen wie Lebens- oder privater Rentenversicherungen, aber auch von Mobilfunkverträgen (siehe unsere Seite über Identitätsprüfung im Telekommunikationssektor). Nicht nötig ist die Legitimationsprüfung immer dann, wenn eine Privatperson den Identifikationsprozess bei einem Anbieter bereits durchlaufen hat. Wer bereits Kunde einer Bank ist und dort einen neuen Kredit aufnehmen will, muss zum Beispiel nicht erneut legitimiert werden.

Was wird bei der Legitimation geprüft?

Das Geldwäschegesetz (GwG) schreibt vor, was bei Vertragspartnern zum Zweck der Identitätsfeststellung erhoben werden muss. Bei natürlichen Personen sind das Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Wohnanschrift. Um die erhobenen Angaben zu überprüfen und sicherzustellen, dass es sich bei den personenbezogenen Daten um die unterzeichnende Person handelt, wird die Identität anhand eines gültigen amtlichen Ausweises mit aktuellem Lichtbild verifiziert. Dazu zählen beispielsweise der Personalausweis, Reisepass oder ein gültiger Ausweisersatz. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur kann zur Überprüfung der Angaben benutzt werden. Dieser liegt ohnehin immer auch eine Identitätsüberprüfung anhand eines Ausweise zugrunde. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bietet unser Artikel zur Identitätsprüfung.

Wie erfolgt die Legitimation?

Legitimation wird bei jedem der oben genannten Vertragsabschlüsse nötig. Erfolgt der Vertragsabschluss zum Beispiel in einer Bankfiliale, kann die Identität des Kunden direkt von einem Bankmitarbeiter geprüft werden. Da mittlerweile viele Verträge und Kredite online beantragt werden, werden Fernlegitimationsverfahren notwendig.

Die klassische, analoge Variante der Fernlegitimation ist das Postident-Verfahren. Hierbei werden die personenbezogenen Daten eines Kunden von einem Postmitarbeiter erfasst und mit den Angaben aus dem Vertrag oder Antrag abgeglichen. Der Mitarbeiter übernimmt auch den Schritt der Verifikation der Identität durch einen Abgleich des Lichtbildes auf dem Ausweisdokument.

Heute bestehen allerdings auch weitere, bequemere Möglichkeiten der Fernlegitimation. Beim Online-Legitimationsverfahren per Video-Identifikation, wie bei IDnow VideoIdent, wird die Identität des Kunden per Video-Chat verifiziert. Ident-Spezialisten kümmern sich im direkten Kontakt mit den Nutzern um die schnelle und rechtskonforme Identitätsprüfung. Dabei wird wie im GwG vorgeschrieben ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Über den Abgleich des Ausweises wird sichergestellt, dass die personenbezogenen Angaben aus dem Vertrag tatsächlich deckungsgleich mit denen der beantragenden Person sind.

Eine weitere Möglichkeit der webbasierten Legitimation sind automatisierte Identifikationsverfahren. Bei IDnow Autoident findet die Identitätsprüfung mithilfe modernster KI-Technologie statt. Der Nutzer kann hierbei sein Ausweisdokument selbst einscannen und die Daten eigenständig erfassen. Den Abgleich des Lichtbildausweises ersetzt ein Live-Video-Selfie mit 3D-Technologie. Zum hohen Sicherheitsstandard trägt ein Netzwerk aus Spezialisten für Identitätsprüfung und Betrugsbekämpfung bei.

Um eine für den Kunden möglichst reibungslose und unmittelbare Vertragsunterzeichnung zu gewährleisten, können Banken und Versicherungen auch eine integrierte Lösung aus Identifikation und Unterzeichnung anbieten. Bei IDnow eSign wird der Kunde über das oben beschriebene VideoIdent-Verfahren identifiziert, bevor er zum Vertragsabschluss auf digitalem Wege bzw. online weitergeleitet wird. Durch einen nahtlosen Prozess ohne Medienbruch sorgt dieses Verfahren für Komfort und Kundenzufriedenheit.

Warum ist die Legitimationsprüfung erforderlich?

Für die Legitimationsprüfung gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen. Aus steuerrechtlicher Sicht sind laut Abgabenordnung (AO) Finanzdienstleister verpflichtet, personenbezogene Daten ihrer Vertragspartner und Geschäftspartner wahrheitsgetreu zu überprüfen. Das trägt dem Prinzip der Kontenwahrheit Rechnung.

Aber auch das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt nach einer Legitimationsprüfung. Verhindert werden soll, dass Konten auf falschen Namen eröffnet werden oder Geldgeschäfte und Kredite über eine nicht existente Person abgewickelt werden. Die Erhebung der personenbezogenen Daten und die Verifizierung der Identität des Antragsstellers sorgt für die korrekte Feststellung der zum Vertragsabschluss berechtigten Person.

Zudem ist die Legitimation bei Mobilfunkverträgen nötig – sowohl bei Laufzeitverträgen als auch bei Prepaidverträgen. Dies wird durch das Telekommunikationsgesetz geregelt. Vor 2017 war es möglich, Prepaidverträge ohne Legitimation zu erwerben. Das ermöglichte die völlig anonyme Kommunikation. Um Terrorismus und kriminellen Strukturen entgegenzuwirken, ist mittlerweile bei sämtlichen Mobilfunkverträgen die Erfassung und Verifizierung der Identität des Kunden notwendig.

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