Identity.TM ist jetzt IDnow.Mehr erfahren

BaFin

Was ist die BaFin?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, besser bekannt als BaFin, ist die Finanzaufsichtsbehörde für Deutschland. Sie ist eine unabhängige Bundeseinrichtung, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Die BaFin sorgt dafür, dass die Bürger in Deutschland Vertrauen in das Finanzsystem haben können.

Was macht die BaFin und wen kontrolliert sie?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Behörde, die in Deutschland den Finanzmarkt kontrolliert und beaufsichtigt. Sie ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, hat ihren Sitz in Bonn und in Frankfurt am Main. Die BaFin untersteht dem Finanzministerium, die Bundesregierung ernennt ihren Präsidenten. Im Allgemeinen soll die BaFin dafür sorgen, dass die Finanzwirtschaft stabil bleibt und Verbraucher somit vor Krisen bewahren.

Ziel der BaFin ist es, den Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten, die zu einer Gefährdung des Vermögens eines Instituts führen können, zu verhindern.

Hauptaufgabe der BaFin ist es, das Finanzwesen zu beaufsichtigen, also Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren. Sie stellt Genehmigungen für Banken aus und prüft deren Geschäfte. So sollen Verbraucher geschützt und sichergestellt werden, dass Banken das ihnen übertragene Vermögen vertrauensvoll verwalten. Dafür erhält die BaFin Einblick in die Bilanzen der Banken. So prüft die BaFin Compliance und kann bei Verstößen weitreichende Sanktionen verhängen. Diese reichen von schriftlichen Abmahnungen und Bußgeldern bis hin zum Entzug der Bankenlizenz und dem Schließen von Kreditinstituten.

Ähnliches gilt für die Aufsicht der Versicherungsbranche. Neue Versicherungsanbieter benötigen eine Genehmigung der BaFin. Sie prüft unter anderem, ob Versicherungen über genügend Eigenmittel verfügen, um Verträgen nachkommen zu können, also etwa ob Versicherte im Schadensfall sicher entschädigt werden können.

Beim Wertpapierhandel analysiert die Bundesfinanzaufsicht Aktienkurse auf Auffälligkeiten und stellt sicher, dass Aktienkurse nicht manipuliert werden. Der Aktienhandel soll rein auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage basieren. Eventuelle Einflussnahmen auf die Kurse spürt die BaFin auf und schreitet gegebenenfalls ein.

Welche Rolle spielt die BaFin bei der Vergabe von Krypto-Lizenzen in Deutschland?

In Deutschland werden die Lizenzen für Krypto-Depots von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Diese staatliche Organisation reguliert das Finanzsystem des Landes sowie die Kryptoaktivitäten. Krypto-Depots bieten qualifizierten Anlegern Dienstleistungen zur Aufbewahrung von Krypto-Vermögenswerten an und müssen über eine gültige Krypto-Depot-Lizenz der BaFin verfügen, um solche Dienstleistungen in Deutschland anbieten zu können. Die BaFin ist für die Erteilung von Krypto-Depotlizenzen und die Überwachung der Krypto-Depots auf die Einhaltung der nationalen Vorschriften, Regelungen und Richtlinien zuständig. Darüber hinaus müssen Krypto-Depotbanken kontinuierlich alle im deutschen Kreditwesengesetz aufgeführten Anforderungen erfüllen und gemäß den BaFin-Vorschriften über spezifische Kernanlegerschutzstandards verfügen.

Welche Vorgaben prüft die BaFin bei der Prävention von Geldwäsche?

Auch die Prävention von Geldwäsche liegt im Aufgabenbereich der BaFin. Im Sinne der Hauptaufgabe der BaFin kann Geldwäsche zur Destabilisierung des Finanzsystems führen, wenn etwa Kreditinstitute für derartige Aktivitäten missbraucht werden. Deshalb macht die BaFin Vorgaben, die der Transparenz auf dem Finanzmarkt dienen sollen und Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nachvollziehbar und risikoarm zu machen. Dabei gelten bestimmte Sorgfaltspflichten, die im Geldwäschegesetz (GwG) festgeschrieben und deren Einhaltung durch die Behörde überprüft wird. Zu den Sorgfaltspflichten zählen unter anderem die Identifizierung von Vertragspartnern, das Einholen von Hintergrundinformationen über den Zweck der Geschäftsbeziehung und die Prüfung, ob der Vertragspartner zur Gruppe der politisch exponierten Personen (PEP) zählt. Die Identifizierung von Vertragspartnern ist immer vor dem Eingehen der Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss der Transaktion durchzuführen.

Wer darf nach GwG identifizieren?

Die Identifizierung können die Vertragspartner prinzipiell selbst durchführen. Um bei Transaktionen und Vertragsabschlüssen sicherzugehen, dass zur Geldwäschebekämpfung BaFin-Vorgaben rund um KYC rechtssicher umgesetzt werden und Compliance-Verstöße verhindert werden, liefern Identifizierungsanbieter GwG-konforme-Lösungen. So kann zum Beispiel IDnow AutoIdent durch ein Add-On zum Anti-Geldwäsche-Screening ergänzt werden. Nach der regulären, automatisierten Prüfung der Identität des Vertragspartners können die Daten mit Listen politisch exponierter Personen und Sanktionslisten abgeglichen werden und optional auf negative Medienberichterstattung hin überprüft werden.

Wann besteht die Identifizierungspflicht?

Die Vorgaben des GwG sind prinzipiell von allen sogenannten Verpflichteten zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Banken, Anwälte, Finanzdiensleister, Glücksspielanbieter und Immobilienmakler. Generell gilt für diese Verpflichteten-Gruppen, dass jeder Vertragspartner vor einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion identifiziert werden muss. Somit haben Banken zum Beispiel jeden Kunden vor der Eröffnung eines Kontos zu überprüfen und jeder Glücksspielanbieter seine Nutzer bei der Anmeldung zu identifizieren. Dabei müssen Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, die Ausweisnummer und die Art des Ausweises sowie die ausstellende Behörde festgehalten werden. Bei früheren Kunden und wenn die Daten bereits erfasst wurden, kann auf eine erneute Identifizierung verzichtet werden.

Die BaFin prüft diese Identifizierung nach GwG und gibt periodisch Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz heraus. Sie sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor und andere Verpflichtete dabei unterstützen, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Das GwG regelt dabei, dass die AuA der BaFin für alle Verpflichteten gelten, die unter ihrer Aufsichtspflicht stehen, also insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen.

Wenn Auffälligkeiten bei Vertragspartnern auftreten, gilt eine Meldepflicht. Hierfür ist allerdings nicht die Bundesfinanzaufsicht zuständig, sie übernimmt keine Meldungen von Einzelfällen. Sachverhalte, die Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten geben sind bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.

Play