Was ist eID?
eID ist die Abkürzung für elektronische Identifikation und beschreibt eine digitale Passlösung zum Nachweis der Identität eines Bürgers oder einer Organisation. Sie kann für den Zugang zu Dienstleistungen von Behörden, Banken oder anderen Unternehmen eingesetzt werden.
Die Abkürzung eID steht im Allgemeinen für einen elektronischen Identitätsnachweis. In Deutschland meint der Begriff aber in der Regel die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises oder der europäischen eID-Karte. Diese eID-Funktion wird auch als Online-Ausweisfunktion, Internetausweis oder Online-Ausweis bezeichnet. Die eID-Funktion kann als online-basierter Identitätsnachweis genutzt werden und ermöglicht zum Beispiel digitale Behördengänge oder erleichtert Geschäftsprozesse beim Online-Banking, Abschluss von Versicherungen oder ähnlichem.
Welche Funktionen hat der digitale Personalausweis?
Die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweis wurde 2010 eingeführt. Um sie nutzen können, musste die Funktion bei Beantragen eines neuen Personalausweises bis 2017 noch aktiviert werden. Bei allen deutschen Personalausweisen, die nach dem 15. Juli 2017 beantragt wurden, ist dies allerdings automatisch der Fall. Demnach besitzt mittlerweile ein Großteil der Deutschen den elektronischen Personalausweis.
Der digitale Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet, der die elektronische Nutzung und Identifizierung ermöglicht. Auf dem Chip sind alle wesentlichen personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, aber auch biometrische Daten wie Passbild und Fingerabdrücke gespeichert.
Die elektronischen Daten können bei Behördengängen zum Einsatz kommen. Staatliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- oder Kommunenebene bieten digitale Dienste an. Derzeit ist zum Beispiel die Zulassung eines Kraftfahrzeugs mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion digital möglich, aber auch Bafög-Anträge, die Auskunft über die eigene staatliche Rente oder die Anforderung von Geburtsurkunden für Neugeborene.
In der Privatwirtschaft bietet eID eine Erleichterung bei der Identifizierung von Kunden, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos oder beim Abschluss von Verträgen. Dienstleister wie IDnow bieten maßgeschneiderte Lösungen für die elektronische Identifizierung an. Mit IDnow eID können Unternehmen ihren Kunden eine bequeme Möglichkeit bereitstellen sich auszuweisen.
Mithilfe eines deutschen elektronischen Personalausweises mit aktivierter eID-Funktion und einem NFC-fähigen Smartphone können sich Nutzer schnell und komfortabel identifizieren lassen. IDnow eID funktioniert dabei vor allem komplementär zu anderen Ident-Verfahren wie VideoIdent. Banken, Versicherungen und andere Unternehmen können ihren Kunden so die Wahl zwischen verschiedenen Identifizierungsoptionen geben und dadurch höhere Kundenzufriedenheit und bessere Conversions erreichen. Beide Möglichkeiten des Kunden-Onboardings sind dabei konform mit dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Wie funktioniert das Ausweisen per eID?
Beim Ausweisen per eID-Funktion läuft der Prozess immer ähnlich ab. Der Nutzer wird vom Online-Dienst gebeten sich auszuweisen. Über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät wird eine Verbindung mit dem Personalausweis hergestellt. Der Nutzer erhält dann die Information, welche Institution oder welcher Dienst auf seine Daten zugreifen möchte und welche Daten abgefragt werden. Durch die Eingabe des sechsstelligen PIN wird der Datenabfrage zugestimmt. Nun wird geprüft, ob der Online-Dienst dazu berechtigt ist, Daten per eID abzufragen. Wenn diese Berechtigung vorliegt, werden die Daten verschlüsselt an den Anbieter übermittelt. Der Nutzer erhält eine Bestätigung der Identifizierung und kann die Verbindung zwischen Personalausweis und Kartenlesegerät oder Smartphone trennen. Meist dauert dieser Prozess weniger als eine Minute.
Was ist die europäische eID-Karte?
Mit der eID-Karte können EU-Bürgerinnen und Bürger ihre Identität elektronisch nachweisen. Das ermöglicht es ihnen, digitale Behördengänge und geschäftliche Vorgänge, bei denen ein Identitätsnachweis erforderlich wird, auch online zu erledigen. Die eID-Karte kann von allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und allen Angehörigen des europäischen Wirtschaftsraums ab dem Alter von 16 Jahren beantragt werden.
Die Funktionsweise ist dabei ähnlich wie beim elektronischen Personalausweis, allerdings ist die eID-Karte ausschließlich für die digitale Anwendung gedacht. Sie ist kein Ersatz für offizielle Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass. Vielmehr ist sie nur für Online-Dienstleistungen einsetzbar. Vor allem für EU-Bürger, die in Deutschland leben, aber weder über einen deutschen Personalausweis mit eID-Funktion noch über einen elektronischen Aufenthaltstitel verfügen, ist die eID-Karte eine Option zur digitalen Identifizierung in Deutschland und in anderen EU-Ländern. Hergestellt werden die eID-Karten in der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministeriums.