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Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)

Wer ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)?

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist die Schweizer Aufsichtsbehörde für die Kontrolle des Glücksspiels innerhalb des Landes. Sie setzt das Spielbankengesetz (SBG) um, das seit 2019 in Kraft ist.  Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist das Gegenstück zur Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) und agiert auf Bundesebene statt auf kantonaler Ebene.  

Spielbanken und Online-Casinos werden von der Behörde reguliert und lizenziert, ähnlich dem deutschen Pendant, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).  

Das Spielbankengesetz schreibt vor, dass Geldspielautomaten, Online-Spielautomaten, Tischspiele und andere Glücksspiele nur von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz angeboten werden dürfen. Anbieter mit Sitz im Ausland dürfen in der Schweiz keine Glücksspiele anbieten.  

Die Spielbankenkommission ist in administrativer Sicht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angegliedert. In ihrer Tätigkeit ist sie jedoch unabhängig. Sie beaufsichtigt alle Spielbanken in der Schweiz und ist auch Strafverfolgungsbehörde.  

Gegenwärtig verfügen 21 Schweizer Spielbanken über eine Konzession, die bis zum 31. Dezember 2024 gültig ist. 

Geschichte der ESBK 

Die ESBK wurde nicht erst vor kurzem, sondern bereits 1874 gegründet und ist damit eine der ältesten noch aktiven Glücksspielbehörden der Welt. Ihre Gründung war notwendig geworden, weil die Bundesverfassung ab 1874 ein Spielbankenverbot enthielt, das den Betrieb von Glücks- und Unterhaltungsspielen nur noch in Kursälen erlaubte. Bis 1958 galt ein Einsatzlimit von 2 Franken, welches letztendlich auf 5 Franken erhöht wurde.  

Seit ihrer Gründung beaufsichtigt die Eidgenössische Spielbankenkommission das Glücksspiel.  

Im März 1993 wurde in einer Volksabstimmung das Spielbankenverbot aufgehoben, vor allem, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Im Jahr 2000 trat das Spielbankengesetz in Kraft, und gleichzeitig eröffnete die Eidgenössische Spielbankenkommission das Konzessionsverfahren zur Erteilung von Standort- und Betriebskonzessionen.  

Dabei wurde zwischen verschiedenen Konzessionskategorien unterschieden. Die Konzession A galt für Grand Casinos, die 13 Arten von Tischspielen sowie eine unbeschränkte Anzahl von Geldspielautomaten anbieten durften. Die Einsätze waren nicht begrenzt. Kursäle konnten eine Konzession B erhalten und durften maximal drei verschiedene Tischspiele und nicht mehr als 150 Geldspielautomaten anbieten. Online-Casinos waren noch nicht zugelassen. 

Nach einer weiteren Volksabstimmung im Jahr 2009 wurden das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz zusammengeführt. Im Jahr 2012 trat das neue Geldspielgesetz in Kraft, welches das Verbot von Online-Glücksspielen aufhob und zudem die Durchführung von Pokerturnieren ausserhalb der bewilligten Spielbanken erlaubte – also kleinere Pokerturniere an anderen Orten oder online, allerdings nur mit kantonaler Bewilligung.  

Schließlich kam es 2017 zu einer weiteren Volksabstimmung, die sich auf Online-Casinos konzentrierte. Es sollte eine Sperre für Anbieter geben, die nicht in der Schweiz selbst reguliert und lizenziert sind. Dies richtete sich insbesondere gegen Online-Casinos und Wettbüros, die von der Malta Gaming Authority und von Curaçao lizenziert wurden und zu diesem Zeitpunkt bereits den Markt dominierten.  

Das neue Spielbankengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft und erlaubte nur Spielbanken mit Sitz in der Schweiz, Glücksspiele auch online anzubieten. Alle ausländischen Anbieter wurden gesperrt. Die ESBK vergibt die Konzessionen an die 21 Spielbanken und sorgt für die Sperrung illegaler Angebote. 

Die Rolle der ESBK 

Die ESBK ist die zentrale Anlaufstelle für Spielbanken und Glücksspielanbieter. Sie verfügt über Kompetenzen, die über jene der deutschen GGL hinausgehen, indem sie beispielsweise eine Sperrliste führt und illegale Online-Casinos konsequent blockiert.  

Um einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten, hat die ESBK ein Zertifizierungsverfahren eingeführt. Jedes automatisierte Geldspiel muss von unabhängigen Instituten – sogenannten Konformitätsbewertungsstellen – geprüft werden, die ihrerseits von der Spielbankenkommission anerkannt sein müssen.  

Die ESBK ist auch für den Spielerschutz zuständig. Sie verlangt deshalb von den Spielbanken ein Sozialkonzept. Dieses muss Massnahmen zur Früherkennung von Spielproblemen, Selbstkontrollen wie Limiten und Spielbeschränkungen sowie Sperren, die sich die Spieler selbst auferlegen können, enthalten. Die Spieler müssen auch unmissverständlich über die Risiken des Glücksspiels informiert werden.  

Erhält eine Spielbank von einer Sozialbehörde oder einer anderen Fachstelle die Information, dass ein Spieler spielsüchtig ist, muss der Zugang für diesen Spieler gesperrt werden. Hier geht die ESBK weiter als die meisten anderen Glücksspielbehörden. So führt die GGL eine eigene Sperrdatei, in die sich die Spieler allerdings selbst eintragen müssen. In Deutschland sind bisher keine Fälle bekannt, in denen die Sperre durch eine Meldung einer anderen Stelle veranlasst wurde.  

Die ESBK beobachtet problematisches Spielverhalten anhand der Ein- und Auszahlungen der Spieler und greift ein, sobald sie eine Sperre für erforderlich hält. 

Wie die ESBK Casinos und Lotterien reguliert 

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) prüft nicht nur die Gesuche von Glücksspielbetreibern auf Erfüllung der Konzessionsvoraussetzungen, sondern überwacht auch den Glücksspielmarkt im Allgemeinen.  

Die für die Marktaufsicht zuständige ESBK führt eine Sperrliste mit illegalen Domains. Ende 2022 befanden sich über 1’000 Anbieter auf dieser Liste. Gemäss Art. 86 des Geldspielgesetzes sind die Schweizer Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die auf der Liste aufgeführten Anbieter zu sperren.  

Tatsächlich sind nur noch wenige der gelisteten Websites aus der Schweiz erreichbar. In Deutschland hingegen, wo fast alle der gelisteten Anbieter ebenfalls illegal agieren, sind die Seiten problemlos abrufbar. Ein Problem wird bei der Durchsicht der Liste allerdings schnell deutlich: Die Anbieter ändern oft nur einen Buchstaben in ihrer Domainadresse oder fügen eine Zahl hinzu, so dass die Besucher bei der Eingabe einer URL problemlos auf die aktuell erreichbare weitergeleitet werden.  

Die Sperrliste der ESBK ist deshalb nur beschränkt wirksam.  

Zusätzlich führt die Spielbankenkommission Inspektionen durch. Dabei werden landbasierte Spielbanken und Online-Casinos gleichermassen kontrolliert. In den letzten Jahren hat die ESBK aufgrund dieser Inspektionen über 150 Strafentscheide gefällt, die zu einer Handvoll Untersuchungen geführt haben. Bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels arbeitet die ESBK mit der jeweiligen Kantonspolizei zusammen.  

Es zeigt sich, dass die ESBK beim Kampf gegen illegaler Glücksspielangebote sehr aktiv ist und ihr verschiedene Möglichkeiten der Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Ein derart konsequentes Vorgehen ist in anderen Ländern nicht üblich. 

Jüngste Entwicklungen in den ESBK-Vorschriften 

Die seit 2019 gültigen Konzessionen der 21 Spielbanken laufen am 31. Dezember 2024 aus. Zwischen Juni und Oktober 2022 konnten bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission neue Konzessionsgesuche eingereicht werden, die vom Bundesrat geprüft werden.  

Im Februar 2023 wurde die Liste der Unternehmen veröffentlicht, die eine neue Konzession für das Angebot von Glücksspielen in Spielbanken und im Internet erhalten sollen.  

Im Herbst 2023 wird der Bundesrat seinen Entscheid über die Konzessionsvergabe fällen, der ausdrücklich nicht anfechtbar ist. Wer eine der 23 zur Verfügung stehenden Konzessionen erhält, kann den Betrieb ab dem 1. Januar 2025 aufnehmen.  

Bei der ESBK sind insgesamt 29 Konzessionsgesuche eingegangen, 14 für die Konzession A und 15 für die Konzession B.  

Die übrigen sechs der 29 Gesuchsteller, die keine Konzession erhalten haben, können erst wieder ein Gesuch einreichen, wenn eine erneute Verlängerung in Aussicht steht. Dies dürfte etwa 2028 der Fall sein.  

Der Entscheid, maximal 23 Konzessionen zu vergeben, wurde am 27. April 2022 gefällt, was bedeutet, dass die Zahl der konzessionierten Spielbanken in der Schweiz nur geringfügig von heute 21 auf 23 steigen wird.  

Was sind die Vorteile dieses Vorgehens? Die Spielbankenbetreiber müssen nur mit geringen Marktveränderungen rechnen, da der Konkurrenzdruck auf gut zwei Dutzend Spielbanken beschränkt bleibt. In anderen Ländern wie Deutschland oder Malta ist die Anzahl der verfügbaren Glücksspiellizenzen nicht beschränkt, weshalb immer wieder neue Anbieter um die Gunst der Spieler buhlen, und ein härterer Wettbewerb entsteht. 

Durch die überschaubare Anzahl an Konzessionen ist die ESBK besser in der Lage, alle Anbieter eingehend zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen eingehalten werden. 

Der Nachteil ist, dass das Spielangebot nicht wachsen kann und die Spielerinnen und Spieler eine vergleichsweise geringe Auswahl an Online-Casinos und Wettanbietern haben. 

Zugang zum Schweizer Markt bleibt schwierig 

Seit 1874 hält die Eidgenössische Spielbankenkommission die Fäden in der Hand. Durch die Regulierung des Marktes mittels des Geldspielgesetzes 2019 hat sich in der Schweiz ein legaler Online-Glücksspielmarkt mit besonders hohen Eintrittshürden entwickelt.  

Während die GGL den Spielerschutz durch Einzahlungs- und Einsatzlimiten gewährleisten will, gelingt es der ESBK, ausländische Anbieter durch eine Beschränkung der Konzessionen und eine umfangreiche Sperrliste zu blockieren. Die Spielbankenkommission beteiligt sich aktiv an der Strafverfolgung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterbindung illegaler Angebote. Damit ist die Schweizer Glücksspielindustrie besser als in den meisten anderen Ländern vor ausländischen Angeboten geschützt und unterliegt einem geringeren Wettbewerbsdruck, der andernorts in der Regel zu Lasten des Spielerschutzes ausgetragen wird. 

Deutscher Glücksspielstaatsvertrag

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