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eSign

Was ist eSign?

Der Begriff „eSigning“ steht für „electronic signature“, also das elektronische Unterzeichnen von elektronischen Dokumenten. Die sogenannte eIDAS-Verordnung reguliert die Anwendung elektronischer Signatur-Verfahren. Sie unterscheidet zwischen einer einfachen elektronischen Unterschrift, fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift und qualifizierten elektronischen Unterschrift. Letztere ist die sicherste Variante, da die Unterschrift mit einem persönlichen Zertifikat verknüpft ist. Rechtlich gesehen ist sie der handschriftlichem Unterschrift komplett gleichgestellt.

Somit erlaubt die qualifizierte elektronische Unterschrift (kurz QES) den komplett digitalen Abschluss von Verträgen ohne Einbußen bei der Rechtssicherheit. Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit einer QES ist allerdings, dass sie von einem zertifizierten Dienstleister vorgenommen wird. Bei einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter muss der Unterzeichner seine Identität zunächst sicher nachweisen, bevor er mithilfe eines sicheren Zertifikats Dokumente elektronisch unterschreiben kann. Diese Dienstleister wurden wiederum von staatlich geprüften Stellen zertifiziert.

Mehr zum Thema digitale Unterschrift und Zertifikat auf unserer Übersichtsseite

Wie und was kann ich digital unterschreiben?

Für die elektronische Signatur gibt es unterschiedliche eSign-Verfahren. Dabei bestehen unterschiedliche juristische Definitionen und Bedingungen sowie technische Eigenheiten der verschiedenen elektronischen Signaturarten. Generell kann eSigning für alle Verträge, Angebote und weitere Dokumente zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern benutzt werden. Alle drei in der eIDAS-Verordnung definierten Signaturarten sind in der gesamten EU rechtlich verbindlich, solange alle beteiligten Vertragspartner mit dieser Art der Unterzeichnung einverstanden sind.

Wenn das Gesetz eine Schriftform eines Vertrages und der Signatur verlangt, ist allerdings nur die qualifizierte elektronische Unterschrift geeignet, diese digital zu ersetzen. Das ist zum Beispiel beim Abschluss eines Darlehensvertrags zwischen Verbraucher und Unternehmer zwingend nötig, bei einer Erklärung über die Übernahme einer Hypothekenschuld oder auch bei der Kündigung eines Mietvertrages. Der Erklärungsempfänger muss sich dabei aber immer mit der Nutzung eines esign-Verfahrens einverstanden zeigen, damit die Signatur rechtswirksam ist. Handelt es sich bei dem Dokument um einen Vertrag, müssen beide Parteien ein Dokument mit dem jeweils gleichen Wortlaut unterzeichnen.

Wie kann ich die elektronische Signatur erstellen?

Fortgeschrittene elektronische Unterschriften lassen sich bei einer Vielzahl von Anbietern erstellen. Bei diesen muss sich der Nutzer zunächst registrieren und einmalig identifizieren lassen. Dann erhält er vom Anbieter die geeignete eSign-Software. Der Unterschrift wird dabei ein elektronisches Zertifikat mit einem persönlichen Schlüssel sowie ein öffentlicher Prüfschlüssel zugewiesen. Der Empfänger bekommt den öffentlichen Prüfschlüssel mit dem unterzeichneten Dokument zugesandt. Mithilfe des öffentlichen Schlüssels wird dann die Echtheit des geheimen, persönlichen Schlüssels bestätigt und somit die Identität des Unterzeichners verifiziert. Die Anwendung ist unkompliziert, solange die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erstellen, bedient sich ähnlicher technischer Mittel, läuft im Detail aber etwas anders ab. Der größte Unterschied dabei ist, dass spezielle Zertifikate verwendet werden und nur bestimmte Dienstleister QES ausstellen können. Meist erhalten Kunden bei dieser Signaturart nach der erfolgreichen Identifizierung ein Token, z.B. in Form eines USB-Keys oder einer Chipkarte, mit denen der Anwender seine Identität vor dem Unterzeichnen bestätigt. Somit ist zum Teil auch spezielle Hardware nötig, etwa ein Kartenlesegerät. Einige Anbieter, wie IDnow eSign verzichten allerdings auf zusätzliche Hardware und führen Vertragsabschlüsse und die dazugehörige Identifizierung komplett online durch.

Die qualifizierte elektronische Unterschrift ist die sicherste elektronische Unterschriftart. Sie wird durch die eIDAS-Verordnung definiert. Im Unterschied zur fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift ist es der Dienstleister selbst, der die Echtheit des privaten Zertifikats mittels eines öffentlichen Schlüssels bestätigt. Das bietet Vertragspartnern einen zusätzlichen Grad an Sicherheit und ist der Grund, warum eSigning per QES die einzige elektronische Signatur ist, die rechtlich eine persönliche, handschriftliche Unterschrift ersetzen kann. 

Wie funktioniert eSign bei IDnow?

Für die qualifizierte elektronische Unterschrift muss der Unterzeichner vorab identifiziert werden. Bei IDnow eSign geschieht die Identifizierung und die anschließende Signatur komplett online. Über eine App oder über den Browser startet zunächst ein Video-Ident-Verfahren. Dafür ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis, wie ein Personalausweis oder Reisepass, und ein Endgerät mit Kamera notwendig. Per Video-Chat wird der Nutzer einem Spezialisten live zugeschaltet, der daraufhin das Ausweisdokument prüft und die Identität des Nutzers bestätigt. Nach erfolgreicher Identifizierung gelangt der Kunde direkt zur Vertragsunterzeichnung. Auch ohne Hardware sind hier mehrere Signaturen möglich. Ein Nutzer kann mehrere Verträge unterzeichnen, ohne sich erneut identifizieren zu lassen.

Häufige Fragen & Antworten zu IDnow eSign finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

 

 

 

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