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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Wer ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)?

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – kurz BPjM – setzte sich mit dem Kinder- und Jugendmedienschutz auseinander. Seit Einführung eines neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Mai 2021 unterhält die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eine Prüfstelle, welche die Aufgaben der vormaligen BPjM übernimmt und erweitert.

Bis 2003 war die Behörde unter dem Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) tätig und im Anschluss bis 2021 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die aktuelle Bundesoberbehörde ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt und hat ihren Sitz in Bonn.

Bereits während der Weimarer Republik gab es eine Regierungsstelle zum Schutz der deutschen Jugend vor Schund- und Schmutzzeitschriften. Eine immer liberale werdende Medienlandschaft machte somit schon vor gut hundert Jahren eine Regierungsbehörde zum Jugendschutz notwendig, deren Aufgabengebiet sich über die Jahrzehnte mit der Entwicklung neuer Medien erweitert hat.

Auftrag, Tätigkeiten und Aufgabengebiet der BPjM bzw. BzKJ

Die Aufgabenbereiche des BzKJ lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Jugendgefährdende Medien verbieten und sicherstellen, dass sie nur Erwachsenen zugänglich sind
  • Medienerziehung fördern
  • Jugendmedienschutz in der Öffentlichkeit sensibilisieren

Zu den jugendgefährdenden Medien gehören in erster Linie Medien, die unsittlich sind, zu Gewalttätigkeit und Verbrechen anstiften und verrohend wirken. Einige Medieninhalte wie Pornografie, Gewalt- oder Kriegsverherrlichung und Inhalte zur Volksverhetzung sind nach §15 Abs. 2 JuSchG in ihrer Verbreitung beschränkt.

Viele Inhalte sind nicht auf den ersten Blick jugendgefährdend und müssen daher von der Bundesprüfstelle untersucht und indiziert werden. Jugendämter können Anträge stellen oder Anregung geben, ein Medium zu prüfen. Privatpersonen können sich ans Jugendamt wenden, um beispielsweise verdächtige Medien prüfen zu lassen. Das können Filme, Schriftstücke, Computerspiele, Apps und andere Medien sein.

Glücksspiel ist ein weiteres jugendgefährdendes Medium, das von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beobachtet und überprüft wird. Die Behörde nimmt regelmäßig an Branchen-Veranstaltungen wie der Gamescom teil, um Präsenz zu zeigen und mit Akteuren ins Gespräch zu kommen. Sie setzt sich gegen illegales Glücksspiel ein und kämpft darum, Minderjährigen den Zugriff auf Glücksspiele zu verwehren.

Online-Games mit Mikrotransaktionen sind seit einigen Jahren ein heißes Thema, da immer mehr Spiele auf den Markt kommen, die Glücksspielen sehr ähnlich sind und jugendgefährdend eingeschätzt werden könnten. Im März 2020 entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beispielsweise, dass die Apps „Coin Master“, „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ kein Glücksspiel verharmlosen. Diese Entscheidung folgte auf eine Sendung des NEO MAGAZIN ROYAL mit Jan Böhmermann vom Oktober 2019, in der er auf die Ähnlichkeiten zwischen Glücksspiel und „Coin Master“ hinwies. Games mit glücksspielähnlichen Elementen wie sogenannte „Lootboxen“ müssen von der Behörde überprüft werden, um die Gefahr für Kinder und Jugendliche einschätzen zu können.

Die Behörde arbeitet außerdem mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der International Age Rating Coalition (IARC) zusammen, um Richtlinien für eine passende Altersbeschränkung verschiedener Medien zu prüfen, zu aktualisieren und umzusetzen.

In der Publikation „Gefährdungsatlas“ liefert die Behörde einen wissenschaftlich fundierten Rahmen in Bezug auf die Gefährdungen wie auch Herausforderungen, die beim Risikomanagement im Kinder- und Jugendmedienschutz berücksichtigt werden müssen. Es ist auch ein Nachschlagewerk über mögliche Gefährdungen.

Welchen Beitrag hat die BPjM zum deutschen Glücksspielvertrag oder Jugendschutzgesetz geleistet?

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterscheidet deutlich zwischen echtem Glücksspiel und sogenanntem simuliertem Glücksspiel, wie es bei „Coin Master“ und zahlreichen anderen Computer-Spielen zu finden ist. Simuliertes Glücksspiel benötigt daher keine Lizenzierung und Regulieren, wie es bei Online-Casino-Spielen oder Sportwetten der Fall ist.

Inwieweit die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag mitgearbeitet hat, ist nicht bekannt. Durch das neue Jugendschutzgesetz dürfte sich die Behörde jedoch maßgeblich an einigen wichtigen Punkten des Gesetzes beteiligt haben, allen voran der Verifizierung von Spielerdaten und den Maßnahmen zum Ausschluss von Minderjährigen von Glücksspielplattformen.

Zusammenarbeit der BPjM mit Sportwettenanbietern und Gesetzgebern

Im Mittelpunkt des Aufgabenfeldes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bzw. der aktuellen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz steht der Jugendschutz. Dazu gehört es, Minderjährige vor den Gefahren von Glücksspielen zu schützen.

Um dies umzusetzen, hat die Behörde bei der Ausarbeitung des neuen Glücksspielgesetzes durchgesetzt, dass Spieler sich bereits bei der Registrierung verifizieren müssen. Üblich ist es, zum Beispiel bei Online-Casinos und Wettanbietern mit Glücksspiellizenz der Malta Gaming Authority (MGA), dass die Identität des Spielers erst bei der Auszahlung überprüft wird. Das hat zur Folge, dass Einzahlungen in großer Höhe ungeprüft möglich sind und Minderjährige an Glücksspielen teilnehmen können.

Der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag schreibt eine Identitätsprüfung durch zugelassene Anbieter wie IDnow vor, welche nach Registrierung eine Verifizierung der Spielerdaten vornehmen und so sicherstellen, dass keine Minderjährigen Zugriff auf das Glücksspielangebot erhalten. IDnow verwendet dabei KI, um einen schnellen und bequemen Ablauf zu gewährleisten, den Kunden leicht übers Smartphone und in wenigen Minuten abschließen können. Gerade bei Großveranstaltungen wie der Fußball-Weltmeisterschaft 2022, bei denen Betreiber mit einer großen Zahl von Neuanmeldungen rechnen, bewältigt IDnow mit AutoIdent die Verifizierung von Kundeninformationen automatisch. Die Lösung kann neben dem DACH-Markt in bis zu 195 Länder skaliert werden und unterstützt mehr als 30 Sprachen. Konversionsraten von bis zu 90 % sprechen für die Zuverlässigkeit und Erfolgsbilanz.

Den Durchblick beim deutschen Glücksspielgesetz behalten.

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