Barrierefreiheit in der Videoidentifikation: Was Finanzdienstleister wissen müssen.

Neue Anforderungen kommen auf Finanzdienstleiter zu: Ab Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer bereits digitale Kunden-Onboardings mit Identifikationsverfahren durchführt, muss seine Prozesse überprüfen. Denn nicht alle Verfahren sind gut geeignet für die neuen Standards. Warum VideoIdent eine attraktive Lösung darstellt und was bei der Einführung zu beachten ist.  

Neue Pflichten aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. 

Mit der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA), gelten ab Juni 2025 neue Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, Websites und digitale Produkte möglichst allen Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von kognitiven, motorischen oder sensorischen Beeinträchtigungen. 

Unternehmen müssen sich aus nationalen Gesetzen über die Anforderungen in den verschiedenen Ländern informieren, da die Ausgestaltung über die EU-weiten Anforderungen hinausgehen können. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Die konkreten Anforderungen sind in einer Rechtsverordnung nachzulesen. Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. 

Die neuen Anforderungen gelten für 

  • Dienstleister mit mindestens zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als zwei Millionen Euro  
  • Hersteller von Produkten 

Trotz neuer Ident-Methoden: VideoIdent bleibt attraktiv. 

Viele Banken und Versicherer, die bereits digitales Kunden-Onboarding anbieten, investieren aktuell in neue vollautomatisierte Technologien wie eID oder GwG-konformes AutoIdent. Ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Customer Experience. Doch wer überlegt, das vermeintlich ältere VideoIdent gänzlich abzulösen, handelt kurzsichtig.  

Es stimmt, beim VideoIdent-Verfahren müssen Kunden kurze Wartezeiten in Kauf nehmen, bis sie der nächste freie Ident-Spezialist via Video-Chat identifizieren kann. Manche Kunden scheuen den persönlichen Kontakt oder bemängeln, dass der Service meist nur zu Geschäftszeiten angeboten wird. Bei eID dagegen sind keine menschlichen Prüfer involviert. Der Kunde kann sich 24/7 in wenigen Minuten mithilfe seines Personalausweises identifizieren, benötigt aber seine persönliche Identifzierungsnummer (PIN). Bei AutoIdent ergänzen  eine Banküberweisung und eine qualifizierte elektronische Unterschrift (QES) die vom Kunden selbst durchgeführte Identifizierung.  

Bei näherem Hinsehen hat VideoIdent jedoch weiter seine Berechtigung. Denn es punktet nicht nur mit Barrierefreiheit nach den neuen Rechtsvorschriften. 

Vorteile von VideoIdent.

Das VideoIdent-Verfahren bietet viele Vorteile, die neuere Methoden so nicht für sich beanspruchen können.  

Rechtssicher.

EU-weit ist VideoIdent eines der Identifizierungsverfahren mit der größten Rechtskraft. In den meisten Staaten ist es zur Identitätsprüfung nach Anti-Money-Laundering-Standards zugelassen. In Deutschland erfüllt es die GwG-Standards und ist laut Digital Identity Index 2023 das am weitesten verbreitete digitale Identifikationsverfahren. Richtig umgesetzt, verspricht es eine optimale Conversion Rate.  

Flexibel.

Menschliche Ident-Spezialisten können auf Einschränkungen von Nutzern flexibler reagieren als ein definierter technologischer Prozess, beispielsweise indem sie ihr Sprechtempo anpassen oder ihre Anweisungen umformulieren. Zudem erlaubt der Gesetzgeber, dass Menschen mit Behinderungen im VideoIdent-Verfahren Assistenzpersonen hinzuziehen. Denn der Ident-Spezialist kann sicherstellen, dass nur zugelassene Unterstützung erfolgt.  

Einfach.

Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren vom VideoIdent-Verfahren: Dass sie von einem menschlichen Prüfer durch den Prozess geleitet werden, nimmt wenig technikaffinen Personen die Hemmung, sich auf die digitale Identifizierung einzulassen. Die elektronische Ausweisfunktion über eID ist auch mehr als zehn Jahre nach ihrer Einführung noch wenig verbreitet. Und noch immer sind etwa 20 Mio zumeist ältere Deutsche ohne Online-Bankkonto, welche perspektivisch einen geführten Onboarding-Prozess in Anspruch nehmen könnten.  

Diskriminierungsfrei.

Während das eID-Verfahren vor allem bei jüngeren, technikaffinen Zielgruppen an Beliebtheit gewinnt, ist der Anwendungsbereich dennoch begrenzt. Menschen ohne deutschen Personalausweis können das Verfahren nicht ohne Weiteres nutzen. Sie müssten eine europäische ID-Card beantragen. Andere automatisierte Verfahren wie setzen existierende Bankkonten oder andere Daten zur Identifizierung voraus. Hier ist VideoIdent die einfachere Lösung.  

Betrugssicher.

Ein wesentliches Argument für VideoIdent ist die hohe Erfolgsquote bei der Erkennung von Betrugsversuchen. Studien, unter anderem des Salk Institute for Biological Studies und der Universität Dallas, kommen wiederholt zum Ergebnis, dass die Kombination von KI-unterstützter Prüfung und manueller Prüfung durch menschliche Experten die besten Ergebnisse in der Betrugsprävention erreicht; bei VideoIdent werden für Teilergebnisse KI-Algorithmen herangezogen, das Endergebnis aller Prüfungen wird jedoch final von einem Ident-Spezialisten erbracht.

Deep-Dive: Barrierefreiheit von VideoIdent.

Erfahren Sie, warum VideoIdent als barrierefreies Ident-Verfahren der Zukunft besonders hervorsticht.
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Warum ist VideoIdent besonders barrierearm? 

Das VideoIdent-Verfahren wird die Anforderungen des BFSG ab 2025 selbstverständlich erfüllen. Doch Unternehmen können durch das Angebot von VideoIdent, ohne weitere Anpassungen, bereits heute eine einfache und rechtskonforme Online-Identifikation für Menschen mit Behinderungen anbieten.  

Zwar können nicht alle Nutzer mit jeglicher Form von Behinderung den Prozess rechtswirksam durchlaufen. Beispielsweise sind stumme oder taubstumme Nutzer ausgeschlossen, da sie dem Ident-Spezialisten nicht verbal antworten können. Für sie ist der eID-Prozess oder AutoIdent + QES die bessere Wahl.  

Für ein breites Spektrum an Behinderungen wie Seh-, Sprach- und Hörbehinderungen sowie kognitiven und motorischen Einschränkungen (Einfach- und Mehrfachbehinderungen) ist ein assistierter VideoIdent-Prozess jedoch eine der einfachsten rechtssicheren Ident-Methoden.  

Beispiele für zugelassene Unterstützung:

Sehbehindert   Der Nutzer darf sich die Identifikationsnummer von einer Assistenzperson vorlesen lassen und dann nachsprechen. Er darf den Identifizierungscode eingeben, den die Assistenzperson abliest. Auch im Call mit dem Ident-Spezialisten ist die Unterstützung durch eine zweite Person zugelassen.  
Hörgeschädigt/Gehörlos Es ist grundsätzlich gestattet, Gebärdensprachdolmetscher in Echtzeit per Video hinzuzuschalten, sodass Nutzer die Anweisungen des ID-Spezialisten verstehen. Eine Fernidentifizierung per VideoIdent ist zudem möglich, wenn der Nutzer gehörlos oder hörgeschädigt ist, jedoch Lippen lesen kann.    
Sprachlich und kognitiv beeinträchtigt  Die Textanweisungen dürfen in einfacher Sprache formuliert werden und auch die Kommunikation im Video-Chat darf per Textnachrichten erfolgen.  
Motorisch beeinträchtigt Eine Assistenzperson darf beim Halten von Smartphone oder Tablet und Ausweisdokument unterstützen. Sie darf darüber hinaus nicht mit dem ID-Spezialisten oder dem Nutzer kommunizieren. 

Kombination ist der Goldstandard der Online-Identitätsprüfung. 

Für Finanzdienstleister, die die neuen Rechtsanforderungen für Barrierefreiheit in der Online-Identitätsprüfung erfüllen müssen, ist das VideoIdent-Verfahren eine äußerst attraktive Lösung. Darüber hinaus lassen sich damit auch rechtssichere Vertragsabschlüsseüber digitale Signaturen erreichen. 

Um die beste Customer Experience für alle Kunden mit und ohne Behinderung zu gewährleisten, sollten Unternehmen allerdings zusätzlich die schnelleren und automatisierten Ident-Verfahren wie eID anbieten.  

IDnow bündelt auf seiner Identitätsprüfungs- und Signaturplattform sämtliche Ident-Verfahren. Finanzdienstleister können einzelne Methoden kosteneffizient hinzu- oder abbuchen und ihren Kunden damit die Wahl bieten – im rechtlich zulässigen Rahmen: Innerhalb des Ident-Prozesses entscheidet dann der Nutzer selbst, welche angebotene Methode der Identitätsprüfung er bevorzugt. Diese Wahlfreiheit schafft nicht nur die bestmögliche Barrierefreiheit, sondern maximiert auch die Conversion Rate im Onboarding der Anwender.  

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Uwe Pfizenmaier Director Product Management @ IDnow Vernetze dich mit Uwe auf LinkedIn

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