Elektronische Signaturen
Der Begriff „eSigning“ oder auch „eSignature“ steht für die elektronische Unterschrift. Es gibt drei verschiedene Stufen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur. Sie unterscheiden sich vor allem in ihrer Rechtssicherheit. Während die einfache oder auch allgemeine Signatur lediglich einen nicht qualifizierten Namen enthält wie beispielsweise bei einer E-Mail-Signatur, wird der Unterzeichner bei einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur vorab identifiziert. Bei einer qualifizierten elektronischen Signatur, kurz QES, wird die Unterschrift sogar mit einem Zertifikat verknüpft, wodurch sie den gleichen Stellenwert erhält wie eine handschriftliche Unterschrift.
eSigning-Prozess
Um einen Vertrag mit IDnow eSign elektronisch zu unterzeichnen, wird der Nutzer online via Web oder App identifiziert. Noch bevor die Identifizierung startet und dann nochmal am Ende des Prozesses wird dem Anwender sein zu unterzeichnender Vertrag gezeigt. Er prüft den Vertrag online und startet den Signierprozess. Dies funktioniert bequem von zu Hause oder über ein Mobilgerät. Mit Hilfe von IDnow VideoIdent werden dem Anwender von einem Ident-Spezialisten die gesetzlich vorgegebenen Fragen gestellt. Es werden Aufnahmen der Vorder- und Rückseite des Ausweises und ein Foto des Kunden angefertigt sowie die Ausweisdaten abgeglichen. Durch ein Häkchen erklärt er sich mit dem Vertragsabschluss einverstanden. Das Zertifikat und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfolgen dabei durch unsere Partner, bei denen es sich um Trust Service Providers (TSP) nach der eIDAS-Verordnung handelt.
eIDAS
Alle EU-Mitgliedstaaten und der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) können gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Authentifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen anbieten. Diese Verordnung hat die Richtlinie 1999/93/EG ersetzt und wird als eIDAS-Verordnung abgekürzt. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, die Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.
Dank der eIDAS-Verordnung müssen die Unternehmen ihre Dienstleistungen nicht mehr auf eine Nation beschränken, sondern können die Services mit der gleichen Rechtssicherheit EU-weit anbieten. Der Finanzsektor gilt als Vorreiter auf diesem Gebiet. Es zeichnet sich ab, dass diesem Beispiel immer mehr Branchen folgen
Datensicherheit und eIDAS-Anforderungen
Im Umgang mit persönlichen Daten ist absolute Sensibilität gefordert. Es muss alles dafür getan werden, dass sie nicht in die falschen Hände geraten. Aus diesem Grund wenden wir äußerste Sorgfalt bei der Auswahl unserer Mitarbeiter, Partner und Lösungen an.