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Ausweispflicht für Prepaid-Karten

Seit dem 1. Juli heißt es für die Käufer von Prepaid-Karten „Den Ausweis, bitte!“. Dann tritt nämlich die Änderung des §111 Telekommunikationsgesetz in Kraft, die der Bundestag im Rahmen des Anti-Terror-Pakets beschlossen hat. Demnach muss jeder, der eine Prepaid-Karte für sein Handy aktivieren will, seinen Ausweis vorlegen und sich registrieren lassen. Bei einem Prepaid-Anteil von rund 47 Prozent am Gesamtmarkt kommt damit auf die Mobilfunkanbieter eine enorme Menge an Freischaltungen zu.

Neben der Registrierung direkt im Handy-Shop oder über ein Post-Ident-Verfahren spielt die Video-Identifikation bei allen Anbietern sehr große Rolle. Besonders für die Vielzahl an Prepaid-Karten, die an Tankstellen, in Supermärkten oder über Online-Shops verkauft werden, ist das die einfachste, bequemste und flexibelste Lösung. Sobald der Ausweis des Nutzers im Video-Chat geprüft und das Ergebnis der Identifikation an den Mobilfunkanbieter übermittelt wurde, wird die Karte aktiviert. Mehrkosten entstehen dabei für den Nutzer nicht.

Um zu verhindern, dass Kriminelle die Registrierungspflicht einfach mit ausländischen Prepaid-Karten umgehen, ist davon auszugehen, dass auch andere europäische Länder, wie vor kurzem beispielsweise Belgien, in absehbarer Zeit vergleichbare Maßnahmen beschließen werden.

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