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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Wer ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)?

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsicht von Internet-Angeboten und privatem Rundfunk. Infolge der Reform des Jugendschutzgesetzes wird zwischen Rundfunk, Telemedien (Internet-Angeboten) und Trägermedien unterschieden. Letzteres, die Trägermedien, fallen jedoch unter das Jugendschutzgesetz und werden von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz oder den Obersten Landesjugendbehörden übersehen.

Gegründet wurde die Kommission für Jugendmedienschutz zum April 2003 als Organ der Landesmedienanstalten. Zu ihr gehören 12 Mitglieder, wovon sechs Direktoren der Landesmedienanstalten sind, vier der Landesjugendbehörden sowie zwei Sachverständige.

Zu den Grundsätzen der KJM gehören die Beurteilung, ob Angebote in Rundfunk und Internet die Menschenwürde verletzen oder gegen den Jugendschutz verstoßen. Sollte die Kommission derartige Verstöße feststellen, kann sie auf Grundlage des Staatsvertrages zum Jugendmedienschutz gegen sie vorgehen.

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien wurde zwischen den 16 Bundesländern geschlossen und umfasst die Regeln zum Jugendmedienschutz. Er legt Bestimmungen zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten fest, bestimmt den Jugendschutz für Werbung und Teleshopping, verpflichtet zu Kennzeichnungen im Internet und regelt Sperrverfügungen.

Auftrag, Tätigkeiten und Aufgabengebiet der KJM

Im Zentrum des Aufgabenbereichs der Kommission für Jugendmedienschutz steht die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gemäß JMStV. Ihr Auftrag ist es, die Entwicklung einer eigenen Identität von Kindern und nicht zu beeinträchtigen und dabei vor negativen Einflüssen zu schützen. Der Jugendschutz lässt sich in drei Kategorien gliedern: struktureller, erzieherischer und gesetzlicher Jugendschutz. Die Kommission für Jugendmedienschutz prüft Verstöße gegen den JMStV und entscheidet über geeignete Maßnahmen gegen die Anbieter der Internet- oder Rundfunkmedien. Dabei ist die KJM aber mehr als nur eine Instanz der Aufsicht, denn sie stößt auch gesellschaftspolitische Prozesse an.

Damit prägt die Kommission auch die Online-Glücksspiel-Landschaft in Deutschland. Sie hat über den JMStV sichergestellt, dass verschiedene Online-Inhalte nur verbreitet werden dürfen, wenn garantiert werden kann, dass Minderjährige darauf keinen Zugriff haben. Verschiedene Technologien, die Inhalte klassifizieren, filtern und blockieren, kommen dabei zum Einsatz. Die Eingabe eines Geburtsdatums, um Zugriff auf Inhalte für Erwachsene zu erhalten, ist eine der simpleren Maßnahmen. Betreiber setzen heute vor allem auf KI-gestützte Systeme, die das Alter eines Besuchers erkennen können und die Inhalte entsprechend anpassen oder sperren. Technologien wie „Age Estimation“ wurden darauf trainiert, das Alter einer Person anhand biometrischer Merkmale ohne Vorlage eines Ausweises einzuschätzen. Es ist eines von zahlreichen Systemen, die von der KJM jüngst zugelassen wurden.

Im Juli 2022 wurden IDnow Wallet und IDnow eID offiziell von der Kommission für Jugendmedienschutz als Altersverifikationssystem (AV-System) zugelassen. Insgesamt haben damit fünf AV-Systeme von IDnow die offizielle Zulassung der KJM.

Das Arbeitsprogramm der Kommission für die Amtsperiode bis 2027 sieht generell die Weiterentwicklung der Expertise rund um Games und Glücksspiel vor, insbesondere Lootboxen und glücksspielähnliche Spiele sowie deren Werbung sollen von der KJM adressiert werden. Seitdem Ende 2019 in der Sendung NEO MAGAZIN ROYALE auf Spiele wie „Coin-Master“ aufmerksam gemacht wurde, die Glücksspiele simulieren, aber für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, fokussiert sich die KJM wie auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vermehrt auf die Prüfung und gegebenenfalls Einschränkung solcher Spiele. Im Falle von „Coin-Master“ wurde jedoch festgestellt, dass das Spiel Glücksspiel nicht verharmlose und daher weiterhin angeboten werden könne.

Der Kampf gegen illegale Glücksspiele und jugendgefährdende Inhalte wird von der KJM immer mehr auf technologischer Ebene geführt. Künstliche Intelligenz ist bei der Masse an Online-Inhalten und der Verbreitung von Smartphones und Computern unter Minderjährigen die beste und auch zuverlässigste Option.

Welchen Beitrag hat die KJM zum deutschen Glücksspielvertrag geleistet?

Die KJM ist einflussreich, denn ein großer Teil unseres Alltags wird vom Konsum von Rundfunk und Telemedien bestimmt. Die verfügbaren Inhalte sind regelmäßig Streitthema und der Jugendschutz nimmt beim Glücksspielstaatsvertrag neben dem allgemeinen Spielerschutz eine zentrale Rolle ein.

Die Kommission hat an den Vorgaben zum Jugendschutz in Bezug auf Glücksspiel erheblich mitgearbeitet und den Gesetzgebern beratend zur Seite gestanden sowie Empfehlungen gegeben. Auf diese Weise steht der Glücksspielstaatsvertrag auch im Einklang mit dem Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz und erfüllt ähnliche Richtlinien. Eine wichtige Regel, die das deutsche Glücksspielgesetz von anderen internationalen Regulierungen unterscheidet, ist die Pflicht der sofortigen Identitätsprüfung nach der Anmeldung. Ohne Verifizierung des Alters und der persönlichen Daten besteht bei Wettanbieter und Online-Casinos mit deutscher Lizenz kein Zugriff auf Wetten oder Spiele.

Zusammenarbeit der KJM mit Sportwettenanbietern und Gesetzgebern

Damit die Regulierung zum Jugendschutz bei Online-Inhalten umgesetzt wird, arbeitet die KJM auch mit den Verantwortlichen zusammen und gibt Betreibern von Sportwetten wie auch Online-Casinos genaue Vorgaben, welche Systeme sie zur Altersverifizierung einsetzen können.

Die Stütze auf neueste Technologien wird besonders bei Großveranstaltungen wie der Fußball-WM 2022 in Katar notwendig, wenn mit einem Ansturm an neuen Kunden gerechnet wird. Damit eine schnelle Identitätsprüfung von möglicherweise tausenden Spielern innerhalb weniger Stunden erfolgen kann, braucht es KI-gestützte Systeme wie AutoIdent von IDnow. Dieses AV-System ist von der Kommission für Jugendmedienschutz zugelassen und ermöglicht es Glücksspielbetreibern, das Alter von Neukunden in wenigen Sekunden zu bestätigen und den Zugriff auf die Online-Inhalte zu autorisieren. Anbieter müssen keine Ausweisdokumente manuell prüfen, sondern bieten Spielern ein bequemes, sicheres und schnelles Onboarding-Erlebnis, konform mit dem Jugendmedienschutz.

Jugendschutz steht im Mittelpunkt des Glücksspielstaatsvertrages.

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