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Zukunft der eID: Steigt die Nutzerakzeptanz der Online-Ausweisfunktion?

Behördenangelegenheiten oder Finanzgeschäfte lassen sich in Minuten von der heimischen Couch erledigen, doch bisher nutzen nur wenige Deutsche die Möglichkeit. Vor Jahren eingeführt, ist die Nutzerakzeptanz der Online-Ausweisfunktion (eID) gering. Das könnte sich jetzt allerdings ändern: Eine Reihe neuer Gesetze will die eID zum Alltagsbegleiter machen. 

Die Nutzerakzeptanz der eID (Online-Ausweisfunktion) ist nicht der Kern des Problems. 

2010 wurde die eID-Funktion für den Personalausweis eingeführt. Doch auch zwölf Jahre später weiß mehr als die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) nicht, was sich hinter dem Begriff “eID” oder “digitale Identität” verbirgt. Das ist ein Ergebnis einer YouGov-Umfrage für den Digital Identity Index 2023. Nur acht Prozent haben demnach die eID-Funktion überhaupt schon einmal genutzt.  

Wenn Bürgerinnen und Bürger sich für Finanztransaktionen oder Verwaltungsvorgänge identifizieren, verwenden sie vorwiegend Videoident-Verfahren (38 Prozent) oder die Vor-Ort-Identifizierung in einer Postfiliale (40 Prozent).   

Dabei sind die Deutschen elektronischen Ausweisen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen.  

In der YouGov-Umfrage wurden als entscheidende Kriterien für die Nutzung einer Digital Identity Wallet  Datenschutz (53 Prozent), Sicherheit (46 Prozent) und Anwenderfreundlichkeit (36 Prozent) genannt. Alles Anforderungen, die auch für eID-Tools relevant sind und die nicht nur IDnows eID-Lösung erfüllt.  

Das Interesse ist also da. Das eigentliche Manko ist die fehlende Bekanntheit der Option. Selbst wer von der Ausweisfunktion gehört hat, weiß oft nichts über Anwendungsfälle.  

Es gehört daher laut Digitalstrategie zu den Zielen der aktuellen Bundesregierung, die Nutzung digitaler Identitäten voranzutreiben. Deutschland und die EU haben die 2020er-Jahre zur digitalen Dekade erklärt. Ziel der EU ist es, dass 80 Prozent der Menschen in Europa bis 2030 digitale Identitäten nutzen.  

Das Onlinezugangsgesetz (OZG): Bürger sollen Verwaltungsanliegen einfach digital erledigen können. 

Eine Maßnahme, um die Verbreitung der eID zu unterstützen: das Onlinezugangsgesetz. Es verpflichtete Bund, Länder und Gemeinden ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Fast 600 Leistungen können Bürger mittlerweile mithilfe der eID-Ausweisfunktion rein digital erledigen.  

2023 hat die Bundesregierung ein Änderungsgesetz für das OZG beschlossen, um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern und die Nutzerakzeptanz der eID für Behördengänge zu stärken. Für die Gesetzesänderung erntete die Bundesregierung jedoch auch Kritik. Der Bundesverband der digitalen Wirtschaft (Bitkom) bemängelt, dass selbst für einfachste Behördengänge nun die eID notwendig sei, was eine zu hohe Zugangshürde darstelle.  

Ob wegen oder trotz des Onlinezugangsgesetzes: Die Nutzung der eID stieg zuletzt, auch wegen der Coronapandemie. Wurden 2020 nur 1,9 Millionen Transaktionen via eID registriert, waren es 2021 laut Bundesinnenministerium ganze 3,5 Millionen.  

Das eID-Karten-Gesetz erweitert den Nutzerkreis.  

Um mehr Menschen in Deutschland den Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu vereinfachen, wurde das eID-Karten-Gesetz verabschiedet. Seit 2021 können auch nicht-deutsche Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten oder Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Deutschland eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.  

Die eID-Karte ersetzt nicht das gültige Ausweisdokument, sondern ist ein ergänzender Ausweis für Online-Dienste von Behörden und privaten Unternehmen. Der Aufenthaltstitel für nicht-EU Bürger wiederum wird seit 2011 in der Regel mit elektronischer Funktion als Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte (eAT) ausgestellt – IDnow kann auch diese Ausweise mit seiner eID-Lösung auslesen. 

Seitdem nun auch Bürger anderer Staatsangehörigkeiten die eID-Funktion nutzen können, ist die Zahl der Ausweise und oder Karten mit Online-Ausweisfunktion in Deutschland auf 78 Millionen gestiegen. 

Einführung der BundID in zusätzlichen Bundesländern. 

Ein heißdiskutiertes Element des OZG 2.0 ist die BundID. Mit dieser sollen sich Bürger ein zentrales Nutzerkonto für alle ihre digitalen Behördengänge einrichten können, bei Bund und Ländern. Einmal identifiziert, lassen sich dann aus einem Konto schnell weitere Anträge stellen. Bearbeitungsstände sind an einem Ort einsehbar und werden nach höchsten Sicherheitsstandards verarbeitet. Das zumindest ist das Ziel. 

Noch sind nicht alle Bundesländer an das System angeschlossen. Bayern möchte beispielsweise über die zukünftige Ausgestaltung der BundID mitbestimmen und hat angekündigt, seine BayernID so lange beizubehalten, bis der Bund diesem Wunsch nachkommt.   

Anfang 2023 waren 51 Online-Dienste über die BundID erreichbar. Weitere sollen kontinuierlich ergänzt werden. Das Bundesministerium des Innern erhofft sich durch die BundID eine höhere Nutzerakzeptanz der eID, auch für privatwirtschaftliche Anwendungsfälle.  

Ein Boost für die eID: Energiepreispauschale für Studierende. 

Einen großen Nutzerzuwachs erreichte die BundID-Plattform im Februar 2023 dank der Energiepauschale für Studierende, die über die Plattform beantragt werden konnte. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets konnten Studierende einmalig 200 Euro zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten erhalten.  

Für die Beantragung war ein Konto bei BundID Voraussetzung. Für die Legitimation konnten Studierende entweder die eID-Funktion ihres Ausweises nutzen oder ein ELSTER-Zertifikat. Das Angebot wurde intensiv genutzt.  

Mitte März waren rund 700.000 Menschen für eine BundID registriert – wie viele davon Studierende sind, ist allerdings unklar. Der Trend ist jedoch eindeutig: Die Verbreitung der eID wird aktiv vorangetrieben. 

Die technologische Entwicklung spielt der eID in die Karten. 

Was zur steigenden Nutzerakzeptanz der eID ebenfalls beiträgt: Seit dem Start der Online-Ausweisfunktion haben sich Smartphones weiterentwickelt. Die zum Einsatz der Online-Ausweisfunktion notwendige NFC-Technologie ist in aktuellen Geräten mittlerweile Standard und immer mehr Nutzer wissen mit der Funktion umzugehen. Es werden keine Kartenlesegeräte für den Ausweis mehr benötigt.  

Mobiles Bezahlen, das auf NFC basiert, gewinnt kontinuierlich neue Anhänger. 2017 hatten gerade einmal zwei Prozent der Befragten in einer Studie der Bundesbank angegeben, schon einmal mit einem Smartphone im Geschäft bezahlt zu haben. 2021 sind es bereits 15 Prozent. Und nicht nur die NFC-Technologie kommt im Alltag an.  

Jeder zweite Deutsche verwendet heute Online-Banking. Online-Shopping ist spätestens seit der Coronapandemie auch für ältere Bevölkerungsgruppen selbstverständlich. Und mehr als die Hälfte der Deutschen wünscht sich laut einer Bitkom-Befragung, Führerschein und Personalausweis auf dem Smartphone speichern zu können. 

Wenn die Usability stimmt, sind Deutsche mehr als bereit, digitale Dienste wie die Online-Identitätsprüfung zu nutzen. IDnows eID-Lösung trägt diesen Anforderungen Rechnung: Unsere Plattform ist einfach integrierbar, schnell und intuitiv zu nutzen und bei Bedarf GwG-konform. 

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Die EU plant eine Digital Identity Wallet. 

Parallel zu den Bemühungen in Deutschland treibt die Europäische Union die Entwicklung einer Digital Identity Wallet auf dem Smartphone voran. Mit dem digitalen Ausweis sollen EU-Bürgerinnen und Bürger über eine zentrale digitale Identität verfügen und sich EU-weit sicher bei Online-Diensten identifizieren und authentifizieren können. Die Mehrheit der EU-Bürger (63 Prozent) unterstützt die neue Technologie laut einer Eurobarometer-Befragung

Wie die Identity Wallet funktioniert? Sie verifiziert die Identität der Nutzer. Als Onboardingmechanismen werden unter anderem VideoIdent und eID diskutiert. Einmal auf dem Smartphone eingerichtet, soll sie einen schnellen Austausch persönlicher Daten bei Behördenangelegenheiten, Bank- und Versicherungsgeschäften, aber auch Online-Shopping und Arztbesuche ermöglichen. Für Unternehmen bietet die Wallet die Chance, sich als Innovationstreiber zu positionieren und leichter internationale Märkte zu erschließen. Denn die Authentifizierung kann via Wallet ohne Passwort erfolgen.  

Fazit: Nach langem Zögern setzt die Politik notwendige Schritte um und öffnet Türen für die Privatwirtschaft. 

Nach Jahren des Zögerns nimmt die politische Ebene endlich eine aktivere Rolle bei der Förderung der eID in Deutschland ein. Mit gezielten Gesetzesinitiativen und verstärkter Integration in behördlichen Diensten wird die Technologie besser in den Alltag integriert.   

Die wachsende Verbreitung der NFC-Technologie in Smartphones und die geplanten EU-Initiativen zum digitalen Identitätsnachweis sprechen ebenfalls dafür, dass die Nutzung der eID nach Jahren im Dornröschenschlaf in absehbarer Zeit Fahrt aufnehmen wird. 

Für die private Wirtschaft ist jetzt die Gelegenheit, sich auf das von der Politik erzeugte Momentum, vorzubereiten. Insbesondere für Finanzdienstleister und Banken, die hohe Prüfstandards bei Geschäftsschlüssen anlegen, lohnt sich die Einführung der eID – zumindest als Alternative zu VideoIdent. Die minutenschnelle Identitätsprüfung verbessert die Customer Experience und kann in umkämpften Märkten einen wichtigen Entscheidungsfaktor darstellen.  

„Finanzdienstleister, Mobilitätsanbieter, und Telekommunikationsunternehmen müssen die Implementierung der Lösung in ihre Onboarding-Verfahren wagen. Ein erhöhtes Angebot an Anwendungsfällen wird sich ganz automatisch positiv auf die Bekanntheit der eID auswirken“, ist Armin Bauer, Co-Founder und Chief Technology und Security Officer bei IDnow, überzeugt. Das Engagement der Politik reiche nicht aus, damit die eID doch noch ein Erfolg werde.  

Die technische Umsetzung ist längst nicht mehr so kostenintensiv und aufwändig wie in den ersten Jahren. Mit webbasierten Plattformen können Unternehmen die eID einfach in ihre Workflows integrieren und sich den Wettbewerbsvorteil des Early Movers sichern. 

Von

Uwe Stelzig ist Managing Director bei IDnow

Uwe Stelzig
Managing Director DACH bei IDnow
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Häufig gestellte Fragen zum Thema eID:

Warum gibt es das Onlinezugangsgesetz?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde eingeführt, um Bürgern einen einfachen, digitalen Zugang zu Behördendienstleistungen zu ermöglichen. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. 

Haben alle Personalausweise einen NFC-Chip?

Nicht alle Personalausweise verfügen über einen NFC-Chip, aber alle seit 2010 in Deutschland ausgegebenen Personalausweise sind mit einem NFC-Chip ausgestattet, der die Online-Identifizierung via eID ermöglicht. 

Was benötigen Kunden, wenn sie die eID-Funktion nutzen möchten?  

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (Anleitung über das Personalausweisportal). Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung benötigen neben ihrer Aufenthaltskarte eine eID-Karte. Alle Anwender benötigen ein Smartphone mit NFC-Funktion und müssen ihre 6-stellige PIN für die eID-Funktion kennen.

  

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